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Volumentarife und Netzausbau – ein konstruktiver Beitrag zur Entwicklung der TK-Branche in Deutschland

Die Telekom Deutschland wird neue Tarife im Festnetzbereich einführen. Anfürsich nichts ungewöhnliches. Aber mit der Ankündigung einer möglichen Volumenbegrenzung bzw. der damit verbundenen Drosselung der Übertragungsgeschwindigkeit wird eine Klausel enthalten sein, die derzeit für viel Furore sorgt und die Emotionen hochkochen lässt. Dieser Blogeintrag ist der Versuch einer sachlichen Einordnung und Bewertung.

Zukünftig wird es bei der Telekom Deutschland auch im Festnetzbereich, also bei xDSL- und Glasfaseranschlüssen, Volumengrenzen geben, wie sie bei Mobilfunkverträgen üblich sind. Diese Grenze ist abhängig vom gebuchten Produkt und liegt zwischen 75 und 400 GB im Monat. Diesen Wert wird der Großteil der User vermutlich nie erreichen, doch wer häufig online Videos schaut, könnte diese Grenze regelmäßig überschreiten. Die Folge wäre die Drosselung der Übertragungsrate auf DSL-Light-Geschwindigkeit (384 kbit/s), was höchstens noch zum Surfen und Mailen reicht. Vermutlich wird es möglich sein, analog zu den Handytarifen, das Volumen gegen die Zahlung einer geringen Gebühr wieder “aufzufüllen”.

Einige der Telekom-eigenen Dienste werden von dieser Drosselung allerdings ausgenommen. Dies sind einerseits die Telefonie und das Fernsehen über die Entertain-Plattform, aber andererseits auch der Video-on-Demand-Dienst. Und an diesem Punkt setzt die Kritik der Gegner der Volumengrenze an, denn damit würde das eigene Produkt gegenüber denen der Konkurrenz bevorzugt. Dies verstößt, laut den Gegnern, gegen das Prinzip der “Netzneutralität”.

“Netzneutralität” bedeutet, dass jedes Datenpaket beim Transport im Internet gleich behandelt wird. Es ist also nicht so, dass bspw. die Daten eines großen “Senders” wie Google eher weitergeleitet werden als die von irgendeinem anderen Server, weil dafür ein bestimmter Betrag an den Netzinhaber gezahlt wird. Diese “Netzneutralität” ist jedoch nicht gesetzlich verankert und theoretisch dürfte es solche Verträge geben. Die Telekom Deutschland argumentiert, dass diese Gleichbehandlung auch weiterhin gegeben sei und ganz einfach alle Daten gleich langsam gesendet würden. Lediglich die Dienste, für die der Kunde extra bezahlt und deren Daten nicht direkt über das “Internet” übertragen werden (Telefonie, Fernsehen, Onlinevideothek), wären ausgenommen.

Hauptargument für die Einführung einer Volumenbeschränkung seitens der Telekom Deutschland sind die immensen Kosten für den Breitbandausbau im Backbone, also dem Hauptverkehrsnetz. An dieser Stelle kann ich meine eigene Erfahrung einbringen:
Im Gegensatz zu anderen Leitungsträgern, wie z. B. Abwasser oder Gas, altert das Telekommunikationsnetz nur langsam und unabhängig von der Benutzung. Das, was den Ausbau und den Betrieb so teuer machen, sind einerseits Folgekosten durch den Straßenbau (dieses Thema beleuchte ich hier nicht näher) und andererseits die Netzerweiterungen. Denn es ist nicht nur so, dass jede Vermittlungsstelle mit mindestens einem Glasfaserkabel an den Rest des Netzes angebunden werden muss, sondern diese Linien müssen unregelmäßig erweitert werden, sobald die bisherige Kapazität nicht mehr ausreicht. Dafür ist viel Tiefbau nötig, bei dem Rohre ausgelegt und danach mit Glasfaserkabeln bezogen oder beblasen werden. Abhängig vom Gebiet kostet ein Rohrmeter etwa 80 bis 100 €. Vermittlungsstellen existieren in beinahe jedem Ort und in Städten in fast jedem Viertel. Dies bedeutet Kosten im mehrstelligen Millionenbereich pro Jahr, nur für die Beibehaltung der Netzqualität.
Dem entgegen steht der Preiskampf im TK-Sektor. Ein Internetanschluss ist so günstig, dass auch bei teuren Produkten lediglich ein Gewinn von 2 bis 3 € pro Monat bleibt. Dazu kommt im Fall der Telekom Deutschland noch die Regulierung, die zur Folge hat, dass in vielen Gebieten ein Ausbau für die Konkurrenz erfolgt. Der Ausbau des Netzes ist damit zwar technisch notwendig, in vielen Fällen aber unwirtschaftlich.

Von einigen Gegnern der Volumengrenze wird eine Verstaatlichung der Deutschen Telekom gefordert, mit dem Argument, das Netz wäre aus Steuergeldern finanziert und dann “verschenkt” worden. Dazu ein paar Hinweise:
Die Deutsche Telekom entstand im Rahmen der zweiten Postreform als Aktiengesellschaft. Der Gesamtaktienwert spiegelte den damaligen Wert des neuen Unternehmens wieder und der Bund hatte sich dazu entschlossen, den Großteil dieser Aktien zu verkaufen. Der Erlös aus den Verkäufen floss in den Bundeshaushalt ein. Eine Wiederverstaatlichung der Deutschen Telekom wäre prinzipiell möglich, doch dann müssten alle Aktionäre entsprechend entschädigt werden. Abgesehen vom finanziellen Aufwand für den Steuerzahler, brächte dies einige weitere Probleme mit sich. So ist die Effizienz des ehemaligen Staatsbetriebs seit der Privatisierung immens gestiegen. Und seit dem Fall des Staatsmonopols herrscht in der Branche ein reger Wettbewerb. Würde man die Telekom verstaatlichen, müsste man sowohl den zukünftigen Status der anderen Unternehmen klären und sicherstellen, dass nicht ein neues Monopol durch einen mächtigen Staatskonzern entsteht. Das halte ich nicht nur für unrealistisch, sondern auch für kontraproduktiv im Hinblick auf den Netzausbau.

An dieser Stelle möchte ich ein erstes Fazit ziehen. Der Netzausbau ist teuer und muss finanziert werden. Mit der Einführung einer Volumengrenze wird ein Vorstoß zur Änderung der Tarifstruktur unternommen, der zwar den Umsatz in der Branche steigen lässt, im Hinblick auf die verfügbare Produktgüte hierzulande aber einen Rückschritt darstellt.
Ich persönlich glaube allerdings nicht daran, dass die Volumengrenzen tatsächlich eingeführt werden. Das Ziel ist vielmehr die Aushandlung von mehr Sonderdiensten, ähnlich dem mit “Spotify” im Mobilfunkbereich, und damit die Erhöhung der Einnahmen. Außerdem verstehe ich es als “Hilfeschrei”, denn in kaum einem anderen Hochtechnikland wird der Netzausbau so wenig gefördert wie in der Bundesrepublik.

Wie ist es nun möglich, eine flächendeckende Breitbandversorgung sicherzustellen, den Wettbewerb zu fördern und die Branche trotzdem zukunftsfähig zu entwickeln? Ich schlage zur Lösung eine Änderung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) in folgenden Punkten vor:

1. Einschränkung der Volumengrenzen:
Volumengrenzen sollten nach wie vor erlaubt sein und auch die Nichtanrechnung von Sonderdiensten auf das Volumen, wie z. B. bei der “Spotify”-Flat, halte ich für legitim. Sie sind Alleinstellungsmerkmale und für bestimmte Zielgruppen durchaus interessant, sodass man diesen Markt auch bedienen dürfen soll. Die erste Einschränkung müsste aber sein, dass die Volumengrenze genauso deutlich im Angebot dargestellt werden, wie die Übertragungsrate. Außerdem müsste das bisher verbrauchte Datenvolumen für die Kunden jederzeit einsehbar sein. Die zweite Einschränkung wäre die Übertragungsrate, auf die gedrosselt werden dürfte. Hier schlage ich vor, dass diese 25% der gebuchten Übertragungsrate nicht unterschreiten darf. Wer bspw. einen Anschluss mit 50 Mbit/s zahlt, könnte dann in jedem Fall noch mit 12,5 Mbit/s Daten übertragen.

2. Lokalisierung der Regulierung:
Bisher schreibt das TKG vor, dass alle TK-Unternehmen, die bundesweit mindestens 25% der Kunden versorgen, ihre Infrastruktur im Zugangsnetz Mitbewerbern zur Verfügung stellen müssen. Diese Regelung betrifft bisher nur die Telekom Deutschland, was auch gut für den Wettbewerb ist. Umgekehrt bedeutet dies aber auch, dass all die Gebiete, in denen Mitbewerber dominieren und die Telekom naturgemäß nicht in den Netzausbau investiert, ein lokales oder regionales Monopol besteht. Ich schlage daher vor, dass zukünftig die Öffnung der Infrastruktur nicht auf Bundesebene, sondern auf Ebene der (von der Bundesnetzagentur festgelegten) Anschlussbereiche erfolgt.
Hat sich beispielsweise eine Kommune dazu entschlossen, ein eigenes Glasfasernetz aufzubauen, sollte dieses auch von allen TK-Unternehmen genutzt werden dürfen. So kann die Kommune einerseits die Refinanzierung des Netzausbaus sicherstellen und andererseits wäre das Anbieten von Diensten auch für Mitbewerber lukrativ. Das eingesparte Geld durch die Vermeidung von doppelter Infrastruktur könnte dann wieder in das Backbonenetz investiert werden. Wichtig ist lediglich, dass der Ausbau und der Betrieb nach einer festgelegten Norm erfolgt, damit alle Unternehmen eine einheitliche Produktqualität anbieten können.

3. Förderung des Netzausbaus:
In dicht besiedelten Regionen ist die Refinanzierung von Investitionen in die technische Infrastruktur in der Regel kein Problem. Anders sieht dies hingegen in ländlichen Bereichen aus, wo häufig noch nicht einmal die Betriebskosten eines Netzes gedeckt werden können. Ein privatwirtschaftliches Unternehmen investiert hier niemals freiwillig eigenes Geld.
Um eine flächendeckende Verfügbarkeit von breitbandigen Internetanschlüssen sicherzustellen, schlage ich vor, dass zusätzlich zur Regionalisierung im vorherigen Punkt noch eine Versorgungsverpflichtung in das Gesetz aufgenommen wird. Versorgt ein Unternehmen mindestens 25% der Haushalte eines Anschlussbereichs mit Telekommunikationsprodukten, bestünde dann grundsätzlich die Pflicht zur flächendeckenden Versorgung mit einer noch festzulegenden garantierten Übertragungsrate. Dies würde allerdings nur für die Bereiche gelten, in denen keine Produkte von Mitbewerbern verfügbar sind. Die Art der Versorgung wäre unabhängig von der verwendeten Technologie (auch LTE oder andere Funktechnologien wären dann möglich) und ab einer bestimmten Investitionsgrenze müsste der Ausbau mit Bundesmitteln bezuschusst werden.

Abschließend sei gesagt, dass letztlich auch in der TK-Branche alles möglich ist, sofern der Preis stimmt. Durch den harten Wettbewerb und die strikte Regulierung ist der Gewinn aber so gering, dass nicht nur die kleinen Firmen ums Überleben kämpfen, sondern auch die großen immer mehr ins Straucheln geraten. Die Branche zu sichern, den Netzausbau verstärkt in kommunale Hand zu geben und die flächendeckende Breitbandversorgung sicherzustellen, ist mit relativ geringem Aufwand binnen weniger Jahre möglich. Die Bundesregierung müsste dies lediglich erkennen und loslegen.

Kinder schützen, Täter verfolgen, Zensur verhindern!

Schon seit einigen Wochen geht in der Bundesrepublik das Gespenst der Internetzensur um. Unsere Familienministerin, Ursula von der Leyen (CDU), präsentiert kurz vor Ende der Legislaturperiode ihr “Patentrezept” zur vermeintlichen Lösung des Problems von Kindesmissbrauch. Die einfache Formel: Seiten, die “Kinderpornografie” beinhalten, werden vom Bundeskriminalamt (BKA) auf eine Liste gesetzt. Jeder Internet Service Provider (ISP) hat die entsprechenden Domains zu sperren, d. h. die korrekte DNS-Adressauflösung zu verhindern. So kann niemand mehr auf die entsprechenden Websites surfen, die Täter können ihr “Material” nicht mehr verkaufen und der Markt kollabiert. Dadurch gibt es dann keinen Missbrauch mehr. Außerdem speichert das BKA die IP-Adressen aller, die versuchen auf eine solche Website zu gelangen und kann dann ggf. deren Personalien feststellen und tätig werden.

Flüchtig zugehört klingt das alles erst einmal ganz toll. Bei näherer Betrachtung fällt aber auf, dass das Konzept weder den dokumentierten Kindesmissbrauch (was man statt “Kinderpornografie” richtigerweise sagen müsste) eindämmt, noch bei der Verfolgung der Täter behilflich ist. Gleichzeitig wird aber eine technische Infrastruktur aufgebaut, mit der sehr leicht Schindluder getrieben werden kann. Aber betrachten wir die Kritikpunkte im Einzelnen:

1. DNS-Sperren

Was Frau von der Leyen vorgeschlagen hat ist, dass Websites, die Dokumentationen von Kindesmissbrauch beinhalten, gesperrt werden sollen. Sperren ist allerdings nicht gleich löschen, sondern bedeutet lediglich, dass eine Adresse nicht mehr richtig aufgelöst wird. Tippt man im Webbrowser z. B. “kindesmissbrauch.xyz” ein, fragt der Browser zunächst bei einem DNS-Server nach der damit verbundenen IP-Adresse. Ein solcher Server ist vergleichbar mit einem Telefonbuch für Websites und die IP-Adresse mit der entsprechenden Telefonnummer. In der Regel würde der Server z. B. die IP-Adresse “123.456.78.90” zurückschicken, bei der der Browser dann die eigentliche Seite anfordert.

Statt dessen sendet der DNS-Server nun aber z. B. die “62.156.153.38” (IP-Adresse des BKAs) und der Browser ruft ganz einfach eine falsche Seite auf. Hier liegt dann in Zukunft das berühmte “Stoppschild”.

Das Problem hierbei ist, dass sich eine DNS-Sperre kinderleicht umgehen lässt, indem einfach ein anderer DNS-Server benutzt wird, als der vom ISP zugewiesene. Diese gibt’s zuhauf und eine kurze Anfrage bei der Suchmaschine des Vertrauens erklärt, wie man diesen einrichtet. Der Zeitaufwand unterschreitet eine Minute deutlich. Alternativ kann man sich die Eingabe der Domain auch sparen und gleich die IP-Adresse eingeben.

Mit der Sperrmaßnahme werden demnach keinerlei Inhalte aus dem Netz entfernt, sondern lediglich deren Sichtbarkeit eingeschränkt.

2. Rolle des BKAs

Geplant ist, dass das Bundeskriminalamt die Sperrlisten verwaltet und den ISPs wochentäglich eine aktuelle Version zukommen lässt. Da die Listen Quellen für Missbrauchsdokumentationen enthalten, sind sie selbstverständlich geheim. Problematisch ist hier, dass der ganze Vorgang dadurch intransparent wird und eine Kontrolle durch andere staatliche bzw. öffentliche Organe nicht vorgesehen ist. Das BKA kann folglich beliebige Websites auf die Liste setzen, ohne dass auf den Inhalt dieser Einfluss genommen werden kann. Werden Websites fälschlicherweise gelistet und wird dies bemerkt, ist es bestenfalls per Klage überhaupt möglich, wieder von der Liste entfernt zu werden.

Kritisch ist auch, dass beim Besuch der “Stoppschild”-Seite die persönliche IP-Adresse gespeichert wird. Es ist so problemlos möglich festzustellen, von welchem Anschluss aus die Seite aufgerufen wurde. Das BKA hat angekündigt, dann ggf. aktiv zu werden und Wohnungsdurchsuchen bzw. Festnahmen anzuordnen. Wer auf der “Stoppschild”-Seite landet, hat logischerweise aber keine Website mit illegalem Inhalt aufgerufen. Zwar ist bereits der Versuch der Beschaffung von Missbrauchsdokumentationen strafbar. Da der aktuelle Inhalt der Website nicht nachprüfbar ist, lässt sich ein solcher Versuch nicht ohne Weiteres nachweisen. Darüber hinaus können Verweise auf die “Stoppschild”-Seite auch auf herkömmlichen Websites untergebracht werden, wodurch man unbemerkt in Verdacht geraten würde.

Wer die DNS-Sperre umgeht und direkt auf die entsprechenden Server zugreift, läuft im Übrigen nicht Gefahr, vom BKA über eine solche “Stoppschild”-Seite erfasst zu werden und kann ungestört “surfen”.

3. Standorte der Server

Auf die Frage, warum der illegale Inhalt nicht gleich gelöscht wird, bekommt man oftmals die Antwort, dass die entsprechenden Server in Osteuropa, Asien oder Afrika stünden und es keine Möglichkeit gäbe, auf diese zuzugreifen. Dies ist schlicht und ergreifend falsch. Analysiert man bspw. die auf Wikileaks veröffentlichte Sperrliste aus Dänemark fällt auf, dass weit über 90 % der Inhalte in Nordamerika, Westeuropa (v. a. in den Niederlanden und Deutschland) uns Australien gehostet sind. Dies ist auf den simplem Umstand zurückzuführen, dass in den westlichen Staaten die technische Infrastruktur gut ausgebaut und Datenverkehr günstig ist. Würden die Daten in Afrika liegen, betrügen die Distributionskosten ein Vielfaches.

In allen westlichen Staaten gibt es sowohl Gesetze gegen Kindesmissbrauch, als auch eine Exekutive, die diese auch durchsetzen kann. Sollte es den Polizeien tatsächlich nicht möglich sein, auf dem langen oder kurzen Dienstweg illegale Inhalte aus dem Netz zu entfernen und die Täter strafrechtlich zu verfolgen, verdeutlicht dies lediglich die Unfähigkeit der Behörden zur europäischen bzw. internationalen Zusammenarbeit.

4. Der Markt für dokumentierten Missbrauch

Hier werden seitens des Familienministeriums leider immer wieder falsche Zahlen genannt. Die erste Zahl, die immer wieder angeführt wird, ist der angebliche Anstieg der Verbreitung von Missbrauchsdokumentationen um 111 Prozent (in 2007 im Vergleich zu 2006). Dieser Wert beruht auf der falschen Interpretation einer Statistik des BKAs. So stieg die Anzahl der eingeleiteten Ermittlungsverfahren tatsächlich um diesen Wert, maßgeblich durch die häufig kritisierte “Operation Himmel”. Der selben Statistik ist auch zu entnehmen, dass die “Verbreitung von Kinderpornografie gemäß § 184b Abs. 1 StGB” um 8,9 % zurückgegangen ist.

Dann wird behauptet, dass durch die Einführung der DNS-Sperre täglich allein in der Bundesrepublik 300.000 bis 450.000 Zugriffe verhindert werden könnten. Geht man davon aus, dass es in Deutschland ca. 40 Mio. Haushalte gibt, von denen ca. 60 % über einen Internetanschluss verfügen, dass müssten aus rund jedem 50. Haushalt täglich Bilder und Videos mit Kindesmisshandlungen aufgerufen werden. Woher diese Zahlen stammen, weist das Ministerium allerdings nicht nach.

Des Weiteren geistert die Behauptung des “Milliarden-Marktes” durch das Netz. So wird “geschätzt”, dass jährlich durch den Vertrieb von Missbrauchsdokumentationen 23 Milliarden US-Dollar eingenommen werden. Der Umsatz müsste dementsprechend deutlich darüber liegen. Das ist eine Größenordnung, von der große Versandhäuser wie z. B. Amazon weit entfernt sind (Amazon hat z. B. im zweiten Quartal 2007 weltweit einen Umsatz von ca. 2,9 Milliarden US-Dollar erreicht). Bekannt ist aber, dass in der entsprechenden Szene eher selten Geld fließt. Die Konsumenten sind viel mehr “Jäger und Sammler” und tauschen ihr Material zumeist unentgeltlich. Dass der angegebene Wert Quatsch ist, sollte somit klar sein. Auch hier werden selbstverständlich keine Quellen genannt.

Und letztlich sei noch darauf aufmerksam gemacht, wie wenig sich Frau von der Leyen mit Marktwirtschaft auszukennen scheint. So behauptet sie, dass durch die Einführung von DNS-Sperren der Markt für Missbrauchsdokumentationen einbrechen würde. Dadurch, dass nur noch sehr wenige Menschen auf entsprechende Websites gelangen könnten, sinke die Nachfrage und dementsprechend auch das Angebot. Da wir aber davon ausgehen können, dass die meisten “User” abhängig sind, bleibt die Nachfrage folglich konstant. Die DNS-Sperren reduzieren allerdings das Angebot. Was folgt ist, und das wissen alle, die schon einmal Wirtschaftslehre in der Schule hatten, ein Anstieg des Preises!

5. Schutz der Missbrauchsopfer, Verfolgung der Täter

DNS-Sperren sind, wie oben bereits erwähnt, wie ein Blickschutz zu betrachten. Der Kindesmissbrauch im Internet wird ausgeblendet, aber nicht entfernt. Dies ist ungefähr so, als würde man im Garten kleine Tüten über das Unkraut stülpen, anstatt es auszureißen.

Die Sperren sind damit eindeutig als Mittel einzuordnen, welches den Konsum von Missbrauchsdokumentationen einzudämmen versucht. Die Verursacher des Problems, nämlich die Produzenten der Missbrauchsdokumentationen, werden bei dieser Maßnahme nicht strafrechtlich verfolgt. Weder die Produktion, noch die Verbreitung des Materials wird verhindert. Das “Stoppschild” kann ferner von den Tätern als äußerst nützliches Frühwarnsystem genutzt werden.

Das Wichtigste bei einem Fall von Kindesmissbrauch, nämlich der Schutz und die psychologische Betreuung der Opfer, findet in keinster Weise statt. Im Gegenteil, hier werden seitens des Ministeriums zunehmend Mittel eingespart.

6. Gesetzeswidrigkeit

Auch wenn der Fokus der Diskussion nicht auf diesen Thema liegt, aber die geplante Einführung von DNS-Sperren hält aller Voraussicht nach vor keinem Gericht stand. So ist die bereits erwähnte alleinige Befugnis des BKAs die Liste zu führen ein Verstoß gegen das Prinzip der Gewaltenteilung. Es ist weder eine Kontrollinstanz, noch ein Richtervorbehalt geplant.

Des Weiteren fällt die Regulierung von Medieninhalten und die Kriminalprävention überhaupt nicht in den Kompetenzbereich des Bundes. Dies ist Aufgabe der Länder.

Und letztlich stellt eine Zensur des Internets einen Verstoß gegen Artikel 5, Absatz 1 des Grundgesetzes dar. Dieser besagt: “Eine Zensur findet nicht statt.”

7. Das technische Missbrauchspotenzial

Ist die technische Infrastruktur zur Sperrung von Websites einmal vorhanden, ist es nur ein kleiner Schritt hin zu einer umfassenden Zensur. Die Contentindustrie macht hier bereits Druck. So spricht Dieter Gorny, vorsitzender des Bundesverbandes Musikindustrie, bereits von “gesellschaftlich gewünschter Regulierung im Internet” und nennt neben dem “Verbot von Kinderpornografie” auch gleich den “Schutz des geistigen Eigentums”. Verklausuliert bedeutet dies, dass Tauschbörsen und Co. blockiert werden sollen.

Dieter Wiefelspütz, SPD-Innenpolitiker, machte darüber hinaus klar, dass es bei dem Thema eindeutig um Zensur geht. So erwartet er, dass mittel- und längerfristig auch über andere Vorgänge geredet wird. Er kann sich durchaus vorstellen, auch Websites mit verfassungsfeindlichem oder islamistischem Inhalt auf die Sperrliste setzen zu lassen.

Abgesehen davon lassen sich Sperrlisten hervorragend einsetzen, um politische oder wirtschaftliche Konkurrenz aus dem Weg zu räumen. Wird der Zugang zu einer fremden Website geknackt und illegaler Inhalt auf dieser abgelegt, genügt eine E-Mail an das BKA und ein Hinweis auf die entsprechenden Dateien um die Domain für lange Zeit zu sperren.

8. Die Erfahrungen in anderen Ländern

Frau von der Leyen hat in Pressekonferenzen öfters den Erfolg von DNS-Sperren in anderen Ländern betont. Dass diese alles andere als Erfolgreich und gesellschaftlich zumeist hochgradig umstritten sind, wird von ihr aber nicht erwähnt.

So musste z. B. die australische Regierung einräumen, dass lediglich 32 % der von ihr gesperrten Websites tatsächlich dokumentierten Kindesmissbrauch beinhalten. Dies bedeutet im Umkehrschluss, dass 68 % vollkommen zu unrecht blockiert werden.

In Finnland wird die Informationsseite von Matti Nikki, einem Netzaktivist und Gegner von DNS-Sperren, auf der Sperrliste geführt. Ursache ist, laut Polizei, dass durch die Veröffentlichung von Sperrlisten auf seiner Website Missbrauchsdokumentationen verbreitet würden. Einerseits existiert zwar hierfür in Finnland keine rechtliche Grundlage und andererseits ist der Inhalt von ihm schon vor langer Zeit wieder aus dem Netz entfernt worden. Die Domain bleibt aber weiterhin blockiert.

Als drittes populäres Beispiel sei noch das Bittorrent-Verzeichnis “The Pirate Bay” erwähnt. In Dänemark wird dieses Blockiert, obwohl keinerlei Inhalte über diese Website übermittelt werden. Der Prozess dauert an, wobei das Prinzip “Im Zweifel gegen den Angeklagten” zu gelten scheint.

Zeit für eine erste Zusammenfassung. Wir haben bisher u. a. folgendes festgestellt:

  • DNS-Sperren sorgen nicht dafür, dass Inhalte gelöscht werden, sondern blenden diese lediglich aus.
  • DNS-Sperren sind kinderleicht zu umgehen und halten niemanden davon ab, dokumentierten Missbrauch oder sonstige illegale Inhalte aufzurufen.
  • Eine Strafverfolgung der Täter findet nicht statt. Die Opfer werden nicht geschützt.
  • Das BKA hat als alleinige Instanz die Kontrolle über und die Einsicht in die Sperrlisten. Das Prinzip der Gewaltenteilung wird ausgehebelt.
  • Bei der Werbung für den Gesetzesentwurf werden vom Familienministerium falsche Zahlen angeführt. Ob dies absichtlich geschieht oder nicht, sei dahin gestellt.
  • Ist die Sperrtechnik einmal installiert, birgt sie ein gigantisches Missbrauchspotenzial. Diverse Lobbyverbände tun darum schon heute alles, um mit dem vermeintlichen K.O.-Argument des Kindesmissbrauchs das Gesetz durchzudrücken.
  • In vielen anderen Ländern wird diese Technologie bereits verwendet. Von rechtsstaatlichen Gesichtspunkt her ist die Erfahrung mit dieser in allen demokratischen Ländern eher durchwachsen.

Die Alternative: Löschen statt sperren!

Dennoch gibt es auch eine gute Nachricht, denn mit der bisherigen Gesetzeslage ist es relativ einfach möglich, mindestens den gleichen Effekt zu erzielen. Da wir wissen, dass der überwiegende Großteil der Server mit Missbrauchsdokumentationen in der westlichen Welt steht und auch die meisten Täter hier zu Hause sind, ist sowohl das Löschen der Inhalte als auch eine Strafverfolgung möglich. Tests haben gezeigt, dass allein die Benachrichtigung des betroffenen Webhosters in der Regel dazu führt, dass die entsprechenden Daten binnen sechs Stunden gelöscht werden. Zum Vergleich: beim jetzigen Gesetzesvorschlag kann es bis zu 78 Stunden dauern, bis eine Sperre aktiv wird (die Inhalte sind dann natürlich noch immer online). Und da zumindest der Webhoster die persönlichen Daten des Kunden kennt (je nach Top-Level-Domain ließen sich diese auch durch ein einfaches “whois kinderporno.xyz” herausfinden), kann der Täter ganz gezielt verfolgt werden.

Was noch fehlt – und hier ist es verwunderlich, dass das Familien- und das Innenministerium in den vergangenen drei Jahren praktisch untätig waren – ist die Verbesserung der internationalen Zusammenarbeit. Es muss auch für die Bundesregierung möglich sein, entweder via Euro- und Interpol, oder auf direktem Wege, mit anderen Polizeibehörden zusammenzuarbeiten. Ein junges Beispiel aus Norwegen bzw. Belgien zeigt, wie dies geht: Die norwegische Polizei hat ein Vergewaltigungsvideo beschlagnahmt und festgestellt, dass der Täter auf diesem flämisch spricht. Nachdem der Fall an die Polizei in Flandern übergeben worden ist, konnte diese den genauen Dialekt zuordnen und gezielt die Opfer an Schulen in der Region um Brügge finden. Der Täter wurde so binnen weniger Tage dingfest gemacht.

Das bringt mich zum Fazit dieses Textes:

Das von Frau von der Leyen geplante Gesetz ist technisch sinnlos und für die Opfer in keinster Weise hilfreich. Dafür werden die Täter geschützt und eine leicht zu missbrauchende IT-Infrastruktur wird errichtet.
Für die Lösung des Problems ist kein neues Gesetz nötig, denn die jetzige Rechtslage reicht zur Bekämpfung von Kindesmissbrauch vollkommen aus.
Wenn man überhaupt davon sprechen kann, dass der Kampf gegen Kindesmissbrauch im Netz ins Stocken geraten ist, dann ist dies eindeutig auf Schwierigkeiten bei den Behörden zurückzuführen. Hier würde sowohl eine verbesserte internationale Kooperation, als auch die Bereitstellung von mehr Ressourcen für die entsprechenden Polizeiabteilungen helfen.

Abschließend bleibt mir noch zu sagen, dass der von Frau von der Leyen gewählte Zeitpunkt der Gesetzesinitiative vermuten lässt, dass hinter der ganzen Sache lediglich ein wahltaktisches Manöver steckt. Die Tatsache, dass sie bereits drei Jahre im Amt ist und ausreichend Zeit hatte das Thema anzugehen, erhärtet leider diesen Verdacht. Sollte dies wirklich der Fall sein, so stellt dies nicht nur eine Verhöhnung der Missbrauchsopfer dar, sondern lässt mich persönlich auch an ihrer Loyalität zum demokratischen Rechtsstaat zweifeln.

Sebastian Lammermann

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Quellen und weitere Informationen finden Sie u. a. hier:

Liebe SPD,

ich kotze. Wieder einmal. Tut mir Leid, aber es ist mir nicht möglich, es weniger krass auszudrücken. Seit vielen Jahren bin ich Mitglied und schon einige Male habe ich dran gedacht, mein Parteibuch zurückzuschicken. Dennoch habe ich es nie getan und werde es auch diesmal unterlassen, denn als Demokrat bin ich davon überzeugt, dass man dich nur von innen heraus verändern kann.

Du hast dir ja schon einiges erlaubt. Die Agenda 2010, okay, da bist du ja mittlerweile beratungsresistent. Der harte innenpolitische Kurs, was auch immer dich da geritten hat, ist immerhin nicht mehr ganz so akut. Aber dass du uns alle so vor den Kopf stößt, indem du einen technokratischen Sozialdarwinisten in deinen Reihen geradezu Willkommen heißt, ist schon ein starkes Stück. Spätestens jetzt hast du nicht nur unsere Grundwerte verraten, sondern mit der undurchsichtigen Klüngelei auf Vorstandsebene auch noch der Basis ein kräftigen Tritt verpasst.

Ich frage mich: warum? Erhoffst du dir wirklich dadurch Ruhe, dass du so einem wie dem Sarrazin sein Parteibuch lässt? Du siehst ja, was für ein Aufschrei durch’s Land geht. Hast du auf Stimmen von rechten Rand spekuliert? Auf die Leute, die denken, dass er “ja eigentlich Recht habe”? Auf die kann ich getrost verzichten. War es ein Deal mit den Seeheimern? Dann bist du armselig, weil du dich auf so etwas billiges einlässt.

Aber ich verrate dir gerne, was passieren wird: viele lang gediente Genossinnen und Genossen werden uns verlassen – wenn sie es nicht schon getan haben. In den Umfragen stürzen wir ab, weil wir als unzuverlässige Wischi-Waschi-Truppe ohne Profil wahrgenommen werden. Und unseren “SpitzenpolitikerInnen” wird immer ein käufliches Image anhaften. (An dieser Stelle möchte ich festhalten, dass ich von Andrea Nahles ganz besonders enttäuscht bin.)

Ich wünsche mir sehr, dass wir endlich zu unseren Wurzeln zurückkehren. Denn was du schon fast vergessen zu haben scheinst, ist, dass wir eine sozialistische Partei sind. Das bedeutet, dass Freiheit und Solidarität, dass Chancengleichheit und Förderung der Schwachen, dass Integration, Frieden und die Schaffung einer Gemeinschaft oberste Priorität haben müssen. Und nicht Ausgrenzung und Spaltung und Lobbyismus und Machterhalt um jeden Preis. Aus diesem Grund halte ich die “Berliner Erklärung” für eine gute Sache, den richtigen Schritt und kann nur dafür werben, sie mitzuzeichnen.

Ich hoffe, du erkennst den Fehler, den du gemacht hast und lernst daraus.

Herzlichst

Dein Sebastian

Ein Blick auf DIE FREIHEIT

Die Bundesrepublik ist um eine Partei reicher. “Bürgerrechtspartei für mehr Freiheit und Demokratie”, oder kurz “DIE FREIHEIT”, nennt sich diese neue Vereinigung und verkündet auf ihrer Website schon jetzt, dass sie in den kommenden Dekaden die Politik in Deutschland “entscheidend mitbestimmen wird”. Klingt spannend, aber was kann das nur für eine Partei sein?

Ein Blick auf die politischen Leitsätze wirft sogleich Fragen auf. Einerseits wird festgestellt, dass diverse Freiheiten (z. B. Meinungs-, Presse-, Versammlungsfreiheit etc.) Bestandteil einer freien Gesellschaft sein müssen (wobei einige Punkte etwas schwammig formuliert sind und man im Umkehrschluss wiederum die Forderung nach Einschränkung dieser Freiheiten erkennen könnte). Andererseits setzt sich Partei gegen “linksideologisch motivierte Experimente zur Umerziehung der Bevölkerung” und “Ausbreitung totalitärer Ideologien, insbesondere des politischen Islams und des Sozialismus” ein, aber auch gegen den Überwachungsstaat und die Beschneidung der freien Meinungsäußerung. Sie stehen, nach eigener Aussage, für Transparenz und Demokratie, treten aber auch für Patriotismus und (den ursprünglichen) Nationalismus ein und konstruieren in ihrem Text klassische Rechtsaußenpositionen, wie die Kollektivkriegsschuld, die natürlich abgelehnt wird. Außerdem wird verklausuliert klar gestellt, dass Deutschland ein christliches Land sei, gleichzeitig sollen Staat und Kirche aber getrennt werden. Den Sozialstaat findet DIE FREIHEIT zwar gut, lässt aber offen, inwiefern. Schließlich wird noch auf die Innenpolitik eingegangen, wo ein harter Kurs gegen Straftäter angekündigt wird.

Fassen wir mal zusammen: wir haben hier eine Partei, die sowohl klassische rechtskonservative Positionen vertritt, als auch auf den Zug der freien digitalen Gesellschaft aufgesprungen ist. Der typische Wähler dieser Partei dürfte damit ein besser verdienender Informatiker mittleren Alters sein?! Zugegeben, ein bisschen raucht mein Kopf schon.

Beim Runterscrollen auf der Homepage von diefreiheit.org wird dann allerdings schnell deutlich, wo der Hase lang läuft. Der Name “Geert Wilders” taucht gefühlte einhundertmal auf. Anscheinend möchte hier jemand eine Art “Schwesterpartei” der Partij voor de Vrijheid aufbauen, die in den Niederlanden dank des Schürens von Ressentiments vor einigen Wochen massiv Stimmen hinzugewinnen konnte. Aber wer zum Teufel kommt auf die Idee eine solche Partei zu gründen?

Gut, da fällt mir sofort ein Name ein, aber Sarrazin ist noch immer SPD-Mitglied. Von einem Gesicht wird man auf der Website aber sogleich zärtlich angelächelt. Es gehört René Stadtkewitz, einem ehemaligen CDU-Abgeordneten, dem seine Partei zu “links” geworden ist. Unter anderem meint Stadtkewitz im Islam den Faschismus zu erkennen und er setzt sich massiv gegen Moscheebauten in Berlin ein. Dass sich so einer bereitwillig von der Jungen Freiheit interviewen lässt, rundet das Bild von ihm ab. Sein ehemaliger Fraktionskollege Marc Doll ist im Übrigen auch mit an Bord.

Ein Name hat mich dann aber doch überrascht: Aaron Koenig. Erinnert ihr noch an den? Als die Piratenpartei kurz vor der Bundestagswahl 2009 eine massive mediale Präsenz erreicht hatte, war Koenig Beisitzer im Vorstand. Er hat die Partei beim Zulassungsprozess zur Wahl vertreten und schien auch sonst als eine Art “Sprecher” aufzutreten. Nachdem sich Koenig schon die eine oder andere Nazigeschichte geleistet hatte, hatte er bei seinem Austritt bereits angekündigt eine eigene Partei gründen zu wollen. Jetzt sehen wir, was daraus geworden ist.

DIE FREIHEIT scheint damit einerseits eine typische Rechtsaußenpartei zu sein, die gerne die Meinungsfreiheit in Geiselhaft nimmt (“Das muss man auch mal sagen dürfen…”) und versucht, durch das Schüren von Ängsten Wählerstimmen zu ergattern. Andererseits sieht es so aus, als würde DIE FREIHEIT in Konkurrenz zu den Piraten gehen wollen und sich als “die einzig wahre Partei der Meinungsfreiheit” verkaufen. Ein Konzept, dass sich für mich nur mäßig ineinander fügt. Am wahrscheinlichsten ist es aber, dass DIE FREIHEIT nichts weiter als heiße Luft ist, produziert von drei Egomanen, die sich zu einem Zweckbündnis zusammengefunden haben.