Schon seit einigen Wochen geht in der Bundesrepublik das Gespenst der Internetzensur um. Unsere Familienministerin, Ursula von der Leyen (CDU), präsentiert kurz vor Ende der Legislaturperiode ihr “Patentrezept” zur vermeintlichen Lösung des Problems von Kindesmissbrauch. Die einfache Formel: Seiten, die “Kinderpornografie” beinhalten, werden vom Bundeskriminalamt (BKA) auf eine Liste gesetzt. Jeder Internet Service Provider (ISP) hat die entsprechenden Domains zu sperren, d. h. die korrekte DNS-Adressauflösung zu verhindern. So kann niemand mehr auf die entsprechenden Websites surfen, die Täter können ihr “Material” nicht mehr verkaufen und der Markt kollabiert. Dadurch gibt es dann keinen Missbrauch mehr. Außerdem speichert das BKA die IP-Adressen aller, die versuchen auf eine solche Website zu gelangen und kann dann ggf. deren Personalien feststellen und tätig werden.
Flüchtig zugehört klingt das alles erst einmal ganz toll. Bei näherer Betrachtung fällt aber auf, dass das Konzept weder den dokumentierten Kindesmissbrauch (was man statt “Kinderpornografie” richtigerweise sagen müsste) eindämmt, noch bei der Verfolgung der Täter behilflich ist. Gleichzeitig wird aber eine technische Infrastruktur aufgebaut, mit der sehr leicht Schindluder getrieben werden kann. Aber betrachten wir die Kritikpunkte im Einzelnen:
1. DNS-Sperren
Was Frau von der Leyen vorgeschlagen hat ist, dass Websites, die Dokumentationen von Kindesmissbrauch beinhalten, gesperrt werden sollen. Sperren ist allerdings nicht gleich löschen, sondern bedeutet lediglich, dass eine Adresse nicht mehr richtig aufgelöst wird. Tippt man im Webbrowser z. B. “kindesmissbrauch.xyz” ein, fragt der Browser zunächst bei einem DNS-Server nach der damit verbundenen IP-Adresse. Ein solcher Server ist vergleichbar mit einem Telefonbuch für Websites und die IP-Adresse mit der entsprechenden Telefonnummer. In der Regel würde der Server z. B. die IP-Adresse “123.456.78.90” zurückschicken, bei der der Browser dann die eigentliche Seite anfordert.
Statt dessen sendet der DNS-Server nun aber z. B. die “62.156.153.38” (IP-Adresse des BKAs) und der Browser ruft ganz einfach eine falsche Seite auf. Hier liegt dann in Zukunft das berühmte “Stoppschild”.
Das Problem hierbei ist, dass sich eine DNS-Sperre kinderleicht umgehen lässt, indem einfach ein anderer DNS-Server benutzt wird, als der vom ISP zugewiesene. Diese gibt’s zuhauf und eine kurze Anfrage bei der Suchmaschine des Vertrauens erklärt, wie man diesen einrichtet. Der Zeitaufwand unterschreitet eine Minute deutlich. Alternativ kann man sich die Eingabe der Domain auch sparen und gleich die IP-Adresse eingeben.
Mit der Sperrmaßnahme werden demnach keinerlei Inhalte aus dem Netz entfernt, sondern lediglich deren Sichtbarkeit eingeschränkt.
2. Rolle des BKAs
Geplant ist, dass das Bundeskriminalamt die Sperrlisten verwaltet und den ISPs wochentäglich eine aktuelle Version zukommen lässt. Da die Listen Quellen für Missbrauchsdokumentationen enthalten, sind sie selbstverständlich geheim. Problematisch ist hier, dass der ganze Vorgang dadurch intransparent wird und eine Kontrolle durch andere staatliche bzw. öffentliche Organe nicht vorgesehen ist. Das BKA kann folglich beliebige Websites auf die Liste setzen, ohne dass auf den Inhalt dieser Einfluss genommen werden kann. Werden Websites fälschlicherweise gelistet und wird dies bemerkt, ist es bestenfalls per Klage überhaupt möglich, wieder von der Liste entfernt zu werden.
Kritisch ist auch, dass beim Besuch der “Stoppschild”-Seite die persönliche IP-Adresse gespeichert wird. Es ist so problemlos möglich festzustellen, von welchem Anschluss aus die Seite aufgerufen wurde. Das BKA hat angekündigt, dann ggf. aktiv zu werden und Wohnungsdurchsuchen bzw. Festnahmen anzuordnen. Wer auf der “Stoppschild”-Seite landet, hat logischerweise aber keine Website mit illegalem Inhalt aufgerufen. Zwar ist bereits der Versuch der Beschaffung von Missbrauchsdokumentationen strafbar. Da der aktuelle Inhalt der Website nicht nachprüfbar ist, lässt sich ein solcher Versuch nicht ohne Weiteres nachweisen. Darüber hinaus können Verweise auf die “Stoppschild”-Seite auch auf herkömmlichen Websites untergebracht werden, wodurch man unbemerkt in Verdacht geraten würde.
Wer die DNS-Sperre umgeht und direkt auf die entsprechenden Server zugreift, läuft im Übrigen nicht Gefahr, vom BKA über eine solche “Stoppschild”-Seite erfasst zu werden und kann ungestört “surfen”.
3. Standorte der Server
Auf die Frage, warum der illegale Inhalt nicht gleich gelöscht wird, bekommt man oftmals die Antwort, dass die entsprechenden Server in Osteuropa, Asien oder Afrika stünden und es keine Möglichkeit gäbe, auf diese zuzugreifen. Dies ist schlicht und ergreifend falsch. Analysiert man bspw. die auf Wikileaks veröffentlichte Sperrliste aus Dänemark fällt auf, dass weit über 90 % der Inhalte in Nordamerika, Westeuropa (v. a. in den Niederlanden und Deutschland) uns Australien gehostet sind. Dies ist auf den simplem Umstand zurückzuführen, dass in den westlichen Staaten die technische Infrastruktur gut ausgebaut und Datenverkehr günstig ist. Würden die Daten in Afrika liegen, betrügen die Distributionskosten ein Vielfaches.
In allen westlichen Staaten gibt es sowohl Gesetze gegen Kindesmissbrauch, als auch eine Exekutive, die diese auch durchsetzen kann. Sollte es den Polizeien tatsächlich nicht möglich sein, auf dem langen oder kurzen Dienstweg illegale Inhalte aus dem Netz zu entfernen und die Täter strafrechtlich zu verfolgen, verdeutlicht dies lediglich die Unfähigkeit der Behörden zur europäischen bzw. internationalen Zusammenarbeit.
4. Der Markt für dokumentierten Missbrauch
Hier werden seitens des Familienministeriums leider immer wieder falsche Zahlen genannt. Die erste Zahl, die immer wieder angeführt wird, ist der angebliche Anstieg der Verbreitung von Missbrauchsdokumentationen um 111 Prozent (in 2007 im Vergleich zu 2006). Dieser Wert beruht auf der falschen Interpretation einer Statistik des BKAs. So stieg die Anzahl der eingeleiteten Ermittlungsverfahren tatsächlich um diesen Wert, maßgeblich durch die häufig kritisierte “Operation Himmel”. Der selben Statistik ist auch zu entnehmen, dass die “Verbreitung von Kinderpornografie gemäß § 184b Abs. 1 StGB” um 8,9 % zurückgegangen ist.
Dann wird behauptet, dass durch die Einführung der DNS-Sperre täglich allein in der Bundesrepublik 300.000 bis 450.000 Zugriffe verhindert werden könnten. Geht man davon aus, dass es in Deutschland ca. 40 Mio. Haushalte gibt, von denen ca. 60 % über einen Internetanschluss verfügen, dass müssten aus rund jedem 50. Haushalt täglich Bilder und Videos mit Kindesmisshandlungen aufgerufen werden. Woher diese Zahlen stammen, weist das Ministerium allerdings nicht nach.
Des Weiteren geistert die Behauptung des “Milliarden-Marktes” durch das Netz. So wird “geschätzt”, dass jährlich durch den Vertrieb von Missbrauchsdokumentationen 23 Milliarden US-Dollar eingenommen werden. Der Umsatz müsste dementsprechend deutlich darüber liegen. Das ist eine Größenordnung, von der große Versandhäuser wie z. B. Amazon weit entfernt sind (Amazon hat z. B. im zweiten Quartal 2007 weltweit einen Umsatz von ca. 2,9 Milliarden US-Dollar erreicht). Bekannt ist aber, dass in der entsprechenden Szene eher selten Geld fließt. Die Konsumenten sind viel mehr “Jäger und Sammler” und tauschen ihr Material zumeist unentgeltlich. Dass der angegebene Wert Quatsch ist, sollte somit klar sein. Auch hier werden selbstverständlich keine Quellen genannt.
Und letztlich sei noch darauf aufmerksam gemacht, wie wenig sich Frau von der Leyen mit Marktwirtschaft auszukennen scheint. So behauptet sie, dass durch die Einführung von DNS-Sperren der Markt für Missbrauchsdokumentationen einbrechen würde. Dadurch, dass nur noch sehr wenige Menschen auf entsprechende Websites gelangen könnten, sinke die Nachfrage und dementsprechend auch das Angebot. Da wir aber davon ausgehen können, dass die meisten “User” abhängig sind, bleibt die Nachfrage folglich konstant. Die DNS-Sperren reduzieren allerdings das Angebot. Was folgt ist, und das wissen alle, die schon einmal Wirtschaftslehre in der Schule hatten, ein Anstieg des Preises!
5. Schutz der Missbrauchsopfer, Verfolgung der Täter
DNS-Sperren sind, wie oben bereits erwähnt, wie ein Blickschutz zu betrachten. Der Kindesmissbrauch im Internet wird ausgeblendet, aber nicht entfernt. Dies ist ungefähr so, als würde man im Garten kleine Tüten über das Unkraut stülpen, anstatt es auszureißen.
Die Sperren sind damit eindeutig als Mittel einzuordnen, welches den Konsum von Missbrauchsdokumentationen einzudämmen versucht. Die Verursacher des Problems, nämlich die Produzenten der Missbrauchsdokumentationen, werden bei dieser Maßnahme nicht strafrechtlich verfolgt. Weder die Produktion, noch die Verbreitung des Materials wird verhindert. Das “Stoppschild” kann ferner von den Tätern als äußerst nützliches Frühwarnsystem genutzt werden.
Das Wichtigste bei einem Fall von Kindesmissbrauch, nämlich der Schutz und die psychologische Betreuung der Opfer, findet in keinster Weise statt. Im Gegenteil, hier werden seitens des Ministeriums zunehmend Mittel eingespart.
6. Gesetzeswidrigkeit
Auch wenn der Fokus der Diskussion nicht auf diesen Thema liegt, aber die geplante Einführung von DNS-Sperren hält aller Voraussicht nach vor keinem Gericht stand. So ist die bereits erwähnte alleinige Befugnis des BKAs die Liste zu führen ein Verstoß gegen das Prinzip der Gewaltenteilung. Es ist weder eine Kontrollinstanz, noch ein Richtervorbehalt geplant.
Des Weiteren fällt die Regulierung von Medieninhalten und die Kriminalprävention überhaupt nicht in den Kompetenzbereich des Bundes. Dies ist Aufgabe der Länder.
Und letztlich stellt eine Zensur des Internets einen Verstoß gegen Artikel 5, Absatz 1 des Grundgesetzes dar. Dieser besagt: “Eine Zensur findet nicht statt.”
7. Das technische Missbrauchspotenzial
Ist die technische Infrastruktur zur Sperrung von Websites einmal vorhanden, ist es nur ein kleiner Schritt hin zu einer umfassenden Zensur. Die Contentindustrie macht hier bereits Druck. So spricht Dieter Gorny, vorsitzender des Bundesverbandes Musikindustrie, bereits von “gesellschaftlich gewünschter Regulierung im Internet” und nennt neben dem “Verbot von Kinderpornografie” auch gleich den “Schutz des geistigen Eigentums”. Verklausuliert bedeutet dies, dass Tauschbörsen und Co. blockiert werden sollen.
Dieter Wiefelspütz, SPD-Innenpolitiker, machte darüber hinaus klar, dass es bei dem Thema eindeutig um Zensur geht. So erwartet er, dass mittel- und längerfristig auch über andere Vorgänge geredet wird. Er kann sich durchaus vorstellen, auch Websites mit verfassungsfeindlichem oder islamistischem Inhalt auf die Sperrliste setzen zu lassen.
Abgesehen davon lassen sich Sperrlisten hervorragend einsetzen, um politische oder wirtschaftliche Konkurrenz aus dem Weg zu räumen. Wird der Zugang zu einer fremden Website geknackt und illegaler Inhalt auf dieser abgelegt, genügt eine E-Mail an das BKA und ein Hinweis auf die entsprechenden Dateien um die Domain für lange Zeit zu sperren.
8. Die Erfahrungen in anderen Ländern
Frau von der Leyen hat in Pressekonferenzen öfters den Erfolg von DNS-Sperren in anderen Ländern betont. Dass diese alles andere als Erfolgreich und gesellschaftlich zumeist hochgradig umstritten sind, wird von ihr aber nicht erwähnt.
So musste z. B. die australische Regierung einräumen, dass lediglich 32 % der von ihr gesperrten Websites tatsächlich dokumentierten Kindesmissbrauch beinhalten. Dies bedeutet im Umkehrschluss, dass 68 % vollkommen zu unrecht blockiert werden.
In Finnland wird die Informationsseite von Matti Nikki, einem Netzaktivist und Gegner von DNS-Sperren, auf der Sperrliste geführt. Ursache ist, laut Polizei, dass durch die Veröffentlichung von Sperrlisten auf seiner Website Missbrauchsdokumentationen verbreitet würden. Einerseits existiert zwar hierfür in Finnland keine rechtliche Grundlage und andererseits ist der Inhalt von ihm schon vor langer Zeit wieder aus dem Netz entfernt worden. Die Domain bleibt aber weiterhin blockiert.
Als drittes populäres Beispiel sei noch das Bittorrent-Verzeichnis “The Pirate Bay” erwähnt. In Dänemark wird dieses Blockiert, obwohl keinerlei Inhalte über diese Website übermittelt werden. Der Prozess dauert an, wobei das Prinzip “Im Zweifel gegen den Angeklagten” zu gelten scheint.
Zeit für eine erste Zusammenfassung. Wir haben bisher u. a. folgendes festgestellt:
- DNS-Sperren sorgen nicht dafür, dass Inhalte gelöscht werden, sondern blenden diese lediglich aus.
- DNS-Sperren sind kinderleicht zu umgehen und halten niemanden davon ab, dokumentierten Missbrauch oder sonstige illegale Inhalte aufzurufen.
- Eine Strafverfolgung der Täter findet nicht statt. Die Opfer werden nicht geschützt.
- Das BKA hat als alleinige Instanz die Kontrolle über und die Einsicht in die Sperrlisten. Das Prinzip der Gewaltenteilung wird ausgehebelt.
- Bei der Werbung für den Gesetzesentwurf werden vom Familienministerium falsche Zahlen angeführt. Ob dies absichtlich geschieht oder nicht, sei dahin gestellt.
- Ist die Sperrtechnik einmal installiert, birgt sie ein gigantisches Missbrauchspotenzial. Diverse Lobbyverbände tun darum schon heute alles, um mit dem vermeintlichen K.O.-Argument des Kindesmissbrauchs das Gesetz durchzudrücken.
- In vielen anderen Ländern wird diese Technologie bereits verwendet. Von rechtsstaatlichen Gesichtspunkt her ist die Erfahrung mit dieser in allen demokratischen Ländern eher durchwachsen.
Die Alternative: Löschen statt sperren!
Dennoch gibt es auch eine gute Nachricht, denn mit der bisherigen Gesetzeslage ist es relativ einfach möglich, mindestens den gleichen Effekt zu erzielen. Da wir wissen, dass der überwiegende Großteil der Server mit Missbrauchsdokumentationen in der westlichen Welt steht und auch die meisten Täter hier zu Hause sind, ist sowohl das Löschen der Inhalte als auch eine Strafverfolgung möglich. Tests haben gezeigt, dass allein die Benachrichtigung des betroffenen Webhosters in der Regel dazu führt, dass die entsprechenden Daten binnen sechs Stunden gelöscht werden. Zum Vergleich: beim jetzigen Gesetzesvorschlag kann es bis zu 78 Stunden dauern, bis eine Sperre aktiv wird (die Inhalte sind dann natürlich noch immer online). Und da zumindest der Webhoster die persönlichen Daten des Kunden kennt (je nach Top-Level-Domain ließen sich diese auch durch ein einfaches “whois kinderporno.xyz” herausfinden), kann der Täter ganz gezielt verfolgt werden.
Was noch fehlt – und hier ist es verwunderlich, dass das Familien- und das Innenministerium in den vergangenen drei Jahren praktisch untätig waren – ist die Verbesserung der internationalen Zusammenarbeit. Es muss auch für die Bundesregierung möglich sein, entweder via Euro- und Interpol, oder auf direktem Wege, mit anderen Polizeibehörden zusammenzuarbeiten. Ein junges Beispiel aus Norwegen bzw. Belgien zeigt, wie dies geht: Die norwegische Polizei hat ein Vergewaltigungsvideo beschlagnahmt und festgestellt, dass der Täter auf diesem flämisch spricht. Nachdem der Fall an die Polizei in Flandern übergeben worden ist, konnte diese den genauen Dialekt zuordnen und gezielt die Opfer an Schulen in der Region um Brügge finden. Der Täter wurde so binnen weniger Tage dingfest gemacht.
Das bringt mich zum Fazit dieses Textes:
Das von Frau von der Leyen geplante Gesetz ist technisch sinnlos und für die Opfer in keinster Weise hilfreich. Dafür werden die Täter geschützt und eine leicht zu missbrauchende IT-Infrastruktur wird errichtet.
Für die Lösung des Problems ist kein neues Gesetz nötig, denn die jetzige Rechtslage reicht zur Bekämpfung von Kindesmissbrauch vollkommen aus.
Wenn man überhaupt davon sprechen kann, dass der Kampf gegen Kindesmissbrauch im Netz ins Stocken geraten ist, dann ist dies eindeutig auf Schwierigkeiten bei den Behörden zurückzuführen. Hier würde sowohl eine verbesserte internationale Kooperation, als auch die Bereitstellung von mehr Ressourcen für die entsprechenden Polizeiabteilungen helfen.
Abschließend bleibt mir noch zu sagen, dass der von Frau von der Leyen gewählte Zeitpunkt der Gesetzesinitiative vermuten lässt, dass hinter der ganzen Sache lediglich ein wahltaktisches Manöver steckt. Die Tatsache, dass sie bereits drei Jahre im Amt ist und ausreichend Zeit hatte das Thema anzugehen, erhärtet leider diesen Verdacht. Sollte dies wirklich der Fall sein, so stellt dies nicht nur eine Verhöhnung der Missbrauchsopfer dar, sondern lässt mich persönlich auch an ihrer Loyalität zum demokratischen Rechtsstaat zweifeln.
Sebastian Lammermann
Über Feedback, Kommentare und Ergänzungen würde ich mich sehr freuen!
Quellen und weitere Informationen finden Sie u. a. hier:
- Zeichne Mit: http://zeichnemit.de/
- Netzpolitik.org: http://netzpolitik.org/
- Chaosradio Express, Folge 124: http://chaosradio.ccc.de/cre124.html
- Chaosradio, Folge 145: http://chaosradio.ccc.de/cr145.html
- Missbrauchsopfer gegen Internetsperren (MOGIS): http://mogis.wordpress.com/
- Heise.de: http://www.heise.de/
- Arbeitskreis gegen Internet-Sperren und Zensur: http://ak-zensur.de/
- Website von Matti Nikki: http://www.lapsiporno.info/english-2008-02-15.html
- Wikileaks: http://wikileaks.org/
- Zensursula.de: http://zensursula.de/
- de-zensiert: http://de-zensiert.de/
- Providerzensur.de: http://providerzensur.de/