Die Telekom Deutschland wird neue Tarife im Festnetzbereich einführen. Anfürsich nichts ungewöhnliches. Aber mit der Ankündigung einer möglichen Volumenbegrenzung bzw. der damit verbundenen Drosselung der Übertragungsgeschwindigkeit wird eine Klausel enthalten sein, die derzeit für viel Furore sorgt und die Emotionen hochkochen lässt. Dieser Blogeintrag ist der Versuch einer sachlichen Einordnung und Bewertung.
Zukünftig wird es bei der Telekom Deutschland auch im Festnetzbereich, also bei xDSL- und Glasfaseranschlüssen, Volumengrenzen geben, wie sie bei Mobilfunkverträgen üblich sind. Diese Grenze ist abhängig vom gebuchten Produkt und liegt zwischen 75 und 400 GB im Monat. Diesen Wert wird der Großteil der User vermutlich nie erreichen, doch wer häufig online Videos schaut, könnte diese Grenze regelmäßig überschreiten. Die Folge wäre die Drosselung der Übertragungsrate auf DSL-Light-Geschwindigkeit (384 kbit/s), was höchstens noch zum Surfen und Mailen reicht. Vermutlich wird es möglich sein, analog zu den Handytarifen, das Volumen gegen die Zahlung einer geringen Gebühr wieder „aufzufüllen“.
Einige der Telekom-eigenen Dienste werden von dieser Drosselung allerdings ausgenommen. Dies sind einerseits die Telefonie und das Fernsehen über die Entertain-Plattform, aber andererseits auch der Video-on-Demand-Dienst. Und an diesem Punkt setzt die Kritik der Gegner der Volumengrenze an, denn damit würde das eigene Produkt gegenüber denen der Konkurrenz bevorzugt. Dies verstößt, laut den Gegnern, gegen das Prinzip der „Netzneutralität“.
„Netzneutralität“ bedeutet, dass jedes Datenpaket beim Transport im Internet gleich behandelt wird. Es ist also nicht so, dass bspw. die Daten eines großen „Senders“ wie Google eher weitergeleitet werden als die von irgendeinem anderen Server, weil dafür ein bestimmter Betrag an den Netzinhaber gezahlt wird. Diese „Netzneutralität“ ist jedoch nicht gesetzlich verankert und theoretisch dürfte es solche Verträge geben. Die Telekom Deutschland argumentiert, dass diese Gleichbehandlung auch weiterhin gegeben sei und ganz einfach alle Daten gleich langsam gesendet würden. Lediglich die Dienste, für die der Kunde extra bezahlt und deren Daten nicht direkt über das „Internet“ übertragen werden (Telefonie, Fernsehen, Onlinevideothek), wären ausgenommen.
Hauptargument für die Einführung einer Volumenbeschränkung seitens der Telekom Deutschland sind die immensen Kosten für den Breitbandausbau im Backbone, also dem Hauptverkehrsnetz. An dieser Stelle kann ich meine eigene Erfahrung einbringen:
Im Gegensatz zu anderen Leitungsträgern, wie z. B. Abwasser oder Gas, altert das Telekommunikationsnetz nur langsam und unabhängig von der Benutzung. Das, was den Ausbau und den Betrieb so teuer machen, sind einerseits Folgekosten durch den Straßenbau (dieses Thema beleuchte ich hier nicht näher) und andererseits die Netzerweiterungen. Denn es ist nicht nur so, dass jede Vermittlungsstelle mit mindestens einem Glasfaserkabel an den Rest des Netzes angebunden werden muss, sondern diese Linien müssen unregelmäßig erweitert werden, sobald die bisherige Kapazität nicht mehr ausreicht. Dafür ist viel Tiefbau nötig, bei dem Rohre ausgelegt und danach mit Glasfaserkabeln bezogen oder beblasen werden. Abhängig vom Gebiet kostet ein Rohrmeter etwa 80 bis 100 €. Vermittlungsstellen existieren in beinahe jedem Ort und in Städten in fast jedem Viertel. Dies bedeutet Kosten im mehrstelligen Millionenbereich pro Jahr, nur für die Beibehaltung der Netzqualität.
Dem entgegen steht der Preiskampf im TK-Sektor. Ein Internetanschluss ist so günstig, dass auch bei teuren Produkten lediglich ein Gewinn von 2 bis 3 € pro Monat bleibt. Dazu kommt im Fall der Telekom Deutschland noch die Regulierung, die zur Folge hat, dass in vielen Gebieten ein Ausbau für die Konkurrenz erfolgt. Der Ausbau des Netzes ist damit zwar technisch notwendig, in vielen Fällen aber unwirtschaftlich.
Von einigen Gegnern der Volumengrenze wird eine Verstaatlichung der Deutschen Telekom gefordert, mit dem Argument, das Netz wäre aus Steuergeldern finanziert und dann „verschenkt“ worden. Dazu ein paar Hinweise:
Die Deutsche Telekom entstand im Rahmen der zweiten Postreform als Aktiengesellschaft. Der Gesamtaktienwert spiegelte den damaligen Wert des neuen Unternehmens wieder und der Bund hatte sich dazu entschlossen, den Großteil dieser Aktien zu verkaufen. Der Erlös aus den Verkäufen floss in den Bundeshaushalt ein. Eine Wiederverstaatlichung der Deutschen Telekom wäre prinzipiell möglich, doch dann müssten alle Aktionäre entsprechend entschädigt werden. Abgesehen vom finanziellen Aufwand für den Steuerzahler, brächte dies einige weitere Probleme mit sich. So ist die Effizienz des ehemaligen Staatsbetriebs seit der Privatisierung immens gestiegen. Und seit dem Fall des Staatsmonopols herrscht in der Branche ein reger Wettbewerb. Würde man die Telekom verstaatlichen, müsste man sowohl den zukünftigen Status der anderen Unternehmen klären und sicherstellen, dass nicht ein neues Monopol durch einen mächtigen Staatskonzern entsteht. Das halte ich nicht nur für unrealistisch, sondern auch für kontraproduktiv im Hinblick auf den Netzausbau.
An dieser Stelle möchte ich ein erstes Fazit ziehen. Der Netzausbau ist teuer und muss finanziert werden. Mit der Einführung einer Volumengrenze wird ein Vorstoß zur Änderung der Tarifstruktur unternommen, der zwar den Umsatz in der Branche steigen lässt, im Hinblick auf die verfügbare Produktgüte hierzulande aber einen Rückschritt darstellt.
Ich persönlich glaube allerdings nicht daran, dass die Volumengrenzen tatsächlich eingeführt werden. Das Ziel ist vielmehr die Aushandlung von mehr Sonderdiensten, ähnlich dem mit „Spotify“ im Mobilfunkbereich, und damit die Erhöhung der Einnahmen. Außerdem verstehe ich es als „Hilfeschrei“, denn in kaum einem anderen Hochtechnikland wird der Netzausbau so wenig gefördert wie in der Bundesrepublik.
Wie ist es nun möglich, eine flächendeckende Breitbandversorgung sicherzustellen, den Wettbewerb zu fördern und die Branche trotzdem zukunftsfähig zu entwickeln? Ich schlage zur Lösung eine Änderung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) in folgenden Punkten vor:
1. Einschränkung der Volumengrenzen:
Volumengrenzen sollten nach wie vor erlaubt sein und auch die Nichtanrechnung von Sonderdiensten auf das Volumen, wie z. B. bei der „Spotify“-Flat, halte ich für legitim. Sie sind Alleinstellungsmerkmale und für bestimmte Zielgruppen durchaus interessant, sodass man diesen Markt auch bedienen dürfen soll. Die erste Einschränkung müsste aber sein, dass die Volumengrenze genauso deutlich im Angebot dargestellt werden, wie die Übertragungsrate. Außerdem müsste das bisher verbrauchte Datenvolumen für die Kunden jederzeit einsehbar sein. Die zweite Einschränkung wäre die Übertragungsrate, auf die gedrosselt werden dürfte. Hier schlage ich vor, dass diese 25% der gebuchten Übertragungsrate nicht unterschreiten darf. Wer bspw. einen Anschluss mit 50 Mbit/s zahlt, könnte dann in jedem Fall noch mit 12,5 Mbit/s Daten übertragen.
2. Lokalisierung der Regulierung:
Bisher schreibt das TKG vor, dass alle TK-Unternehmen, die bundesweit mindestens 25% der Kunden versorgen, ihre Infrastruktur im Zugangsnetz Mitbewerbern zur Verfügung stellen müssen. Diese Regelung betrifft bisher nur die Telekom Deutschland, was auch gut für den Wettbewerb ist. Umgekehrt bedeutet dies aber auch, dass all die Gebiete, in denen Mitbewerber dominieren und die Telekom naturgemäß nicht in den Netzausbau investiert, ein lokales oder regionales Monopol besteht. Ich schlage daher vor, dass zukünftig die Öffnung der Infrastruktur nicht auf Bundesebene, sondern auf Ebene der (von der Bundesnetzagentur festgelegten) Anschlussbereiche erfolgt.
Hat sich beispielsweise eine Kommune dazu entschlossen, ein eigenes Glasfasernetz aufzubauen, sollte dieses auch von allen TK-Unternehmen genutzt werden dürfen. So kann die Kommune einerseits die Refinanzierung des Netzausbaus sicherstellen und andererseits wäre das Anbieten von Diensten auch für Mitbewerber lukrativ. Das eingesparte Geld durch die Vermeidung von doppelter Infrastruktur könnte dann wieder in das Backbonenetz investiert werden. Wichtig ist lediglich, dass der Ausbau und der Betrieb nach einer festgelegten Norm erfolgt, damit alle Unternehmen eine einheitliche Produktqualität anbieten können.
3. Förderung des Netzausbaus:
In dicht besiedelten Regionen ist die Refinanzierung von Investitionen in die technische Infrastruktur in der Regel kein Problem. Anders sieht dies hingegen in ländlichen Bereichen aus, wo häufig noch nicht einmal die Betriebskosten eines Netzes gedeckt werden können. Ein privatwirtschaftliches Unternehmen investiert hier niemals freiwillig eigenes Geld.
Um eine flächendeckende Verfügbarkeit von breitbandigen Internetanschlüssen sicherzustellen, schlage ich vor, dass zusätzlich zur Regionalisierung im vorherigen Punkt noch eine Versorgungsverpflichtung in das Gesetz aufgenommen wird. Versorgt ein Unternehmen mindestens 25% der Haushalte eines Anschlussbereichs mit Telekommunikationsprodukten, bestünde dann grundsätzlich die Pflicht zur flächendeckenden Versorgung mit einer noch festzulegenden garantierten Übertragungsrate. Dies würde allerdings nur für die Bereiche gelten, in denen keine Produkte von Mitbewerbern verfügbar sind. Die Art der Versorgung wäre unabhängig von der verwendeten Technologie (auch LTE oder andere Funktechnologien wären dann möglich) und ab einer bestimmten Investitionsgrenze müsste der Ausbau mit Bundesmitteln bezuschusst werden.
Abschließend sei gesagt, dass letztlich auch in der TK-Branche alles möglich ist, sofern der Preis stimmt. Durch den harten Wettbewerb und die strikte Regulierung ist der Gewinn aber so gering, dass nicht nur die kleinen Firmen ums Überleben kämpfen, sondern auch die großen immer mehr ins Straucheln geraten. Die Branche zu sichern, den Netzausbau verstärkt in kommunale Hand zu geben und die flächendeckende Breitbandversorgung sicherzustellen, ist mit relativ geringem Aufwand binnen weniger Jahre möglich. Die Bundesregierung müsste dies lediglich erkennen und loslegen.